Schreib­päda­gogik und Bildungskarenz

Ein Bericht von Cornelia Stahl

Schreib­päd­agogin Cornelia Stahl hat den Lehr­gang „Schreib­päda­gogik“ über den Weg der Bildungs­ka­renz finan­ziert. Sie beschreibt, welche Schritte dabei zu berück­sich­tigen sind.

 

Eine beruf­liche Auszeit – wer hat nicht auch schon einmal davon geträumt!  Seit vielen Jahren hatte ich diese geplant und herbei­ge­sehnt. Doch unbe­ant­wortet blieb die Frage der Finanzierung. 

Zum Glück gab es da den Weg der Bildungs­ka­renz, übri­gens in Öster­reich einmalig (in Deutsch­land gibt es diese Form der Weiter­bil­dungs­fi­nan­zie­rung nicht). Die Möglich­keit der Bildungs­ka­renz oder Teil­zeit-Bildungs­ka­renz, bei der man mit dem Arbeit­geber eine Stun­den­re­du­zie­rung verein­bart und sich somit in vollem Ausmaß auf die eigent­liche beruf­liche Weiter­bil­dung konzen­trieren kann und finan­ziell vom Arbeits­markt­ser­vice unter­stützt wird (in Form von Weiter­bil­dungs­geld). Ich wählte die Voll­zeit­va­ri­ante (möglich sind auch nur zwei, vier oder sechs Monate) und plante den beruf­li­chen Ausstieg für ein Jahr.

Vorab durch­lief ich ein Termin-Trio: beim eigenen Arbeit­geber, beim AMS und bei der Wiener Gebiets­kran­ken­kasse, der ich meinem Status­wechsel mitteilen musste. Im Bera­tungs­ge­spräch beim AMS erhielt ich alle Infor­ma­tionen über Ablauf der Bildungs­ka­renz sowie notwen­dige Unter­lagen. Als nächstes stellte ich per AMS-Formular (auf der Home­page ersicht­lich) den Antrag auf Bildungs­ka­renz bei meinem Arbeit­geber (wartete auf die Geneh­mi­gung). Gleich­zeitig bestä­tigte mir der BÖS (in einem sepa­raten Formular) die Anzahl der anfal­lenden Wochen-Stunden während des Lehr­gangs Schreib­päda­gogik (es müssen mindes­tens 20 Wochen­stunden sein, damit Bildungs­ka­renz geneh­migt wird).

Mit der Geneh­mi­gung des Arbeit­ge­bers, der Abmel­dung bei der Kran­ken­kasse und der Bestä­ti­gung der Wochen­stunden vom BÖS konnte ich beim AMS den Antrag auf Weiter­bil­dungs­geld stellen (entspricht der Höhe des Arbeits­lo­sen­geldes, bei einer Voll­zeit-Bildungs­ka­renz). Es wurde monat­lich, jedoch nur zwölf Mal gezahlt, bedeu­tete also einen Verzicht auf das 13. Und 14. Gehalt (welches Arbeit­neh­me­rInnen erhalten). Dem AMS musste ich nach Absol­vie­rung der Module und Work­shops alle Doku­mente, einschließ­lich des Abschluss­zer­ti­fi­kates, mailen.

Bevor ich nun meine Arbeit beim ehema­ligen Arbeit­geber erneut aufnehme, werde ich die Kran­ken­kasse über die Been­di­gung meiner Bildungs­ka­renz – ein Jahr geht wahn­sinnig schnell vorüber – und über die Arbeits­auf­nahme infor­mieren. Ob der waff (Wiener Arbeit­neh­me­rInnen Förde­rungs­fonds) einen Teil der Kosten refun­dieren wird, ist unsi­cher. Der anfäng­liche Hürden­lauf ist längst vergessen. Der gesamte Lehr­gang Schreib­päda­gogik beim BÖS hat mein Leben völlig umge­krem­pelt und berei­chert, sowie neue Perspek­tiven eröffnet.

 

Cornelia Stahl