Schreibpädagogik und Bildungskarenz
Ein Bericht von Cornelia Stahl
Schreibpädagogin Cornelia Stahl hat den Lehrgang „Schreibpädagogik“ über den Weg der Bildungskarenz finanziert. Sie beschreibt, welche Schritte dabei zu berücksichtigen sind.
Eine berufliche Auszeit – wer hat nicht auch schon einmal davon geträumt! Seit vielen Jahren hatte ich diese geplant und herbeigesehnt. Doch unbeantwortet blieb die Frage der Finanzierung.
Zum Glück gab es da den Weg der Bildungskarenz, übrigens in Österreich einmalig (in Deutschland gibt es diese Form der Weiterbildungsfinanzierung nicht). Die Möglichkeit der Bildungskarenz oder Teilzeit-Bildungskarenz, bei der man mit dem Arbeitgeber eine Stundenreduzierung vereinbart und sich somit in vollem Ausmaß auf die eigentliche berufliche Weiterbildung konzentrieren kann und finanziell vom Arbeitsmarktservice unterstützt wird (in Form von Weiterbildungsgeld). Ich wählte die Vollzeitvariante (möglich sind auch nur zwei, vier oder sechs Monate) und plante den beruflichen Ausstieg für ein Jahr.
Vorab durchlief ich ein Termin-Trio: beim eigenen Arbeitgeber, beim AMS und bei der Wiener Gebietskrankenkasse, der ich meinem Statuswechsel mitteilen musste. Im Beratungsgespräch beim AMS erhielt ich alle Informationen über Ablauf der Bildungskarenz sowie notwendige Unterlagen. Als nächstes stellte ich per AMS-Formular (auf der Homepage ersichtlich) den Antrag auf Bildungskarenz bei meinem Arbeitgeber (wartete auf die Genehmigung). Gleichzeitig bestätigte mir der BÖS (in einem separaten Formular) die Anzahl der anfallenden Wochen-Stunden während des Lehrgangs Schreibpädagogik (es müssen mindestens 20 Wochenstunden sein, damit Bildungskarenz genehmigt wird).
Mit der Genehmigung des Arbeitgebers, der Abmeldung bei der Krankenkasse und der Bestätigung der Wochenstunden vom BÖS konnte ich beim AMS den Antrag auf Weiterbildungsgeld stellen (entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes, bei einer Vollzeit-Bildungskarenz). Es wurde monatlich, jedoch nur zwölf Mal gezahlt, bedeutete also einen Verzicht auf das 13. Und 14. Gehalt (welches ArbeitnehmerInnen erhalten). Dem AMS musste ich nach Absolvierung der Module und Workshops alle Dokumente, einschließlich des Abschlusszertifikates, mailen.
Bevor ich nun meine Arbeit beim ehemaligen Arbeitgeber erneut aufnehme, werde ich die Krankenkasse über die Beendigung meiner Bildungskarenz – ein Jahr geht wahnsinnig schnell vorüber – und über die Arbeitsaufnahme informieren. Ob der waff (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) einen Teil der Kosten refundieren wird, ist unsicher. Der anfängliche Hürdenlauf ist längst vergessen. Der gesamte Lehrgang Schreibpädagogik beim BÖS hat mein Leben völlig umgekrempelt und bereichert, sowie neue Perspektiven eröffnet.
Cornelia Stahl